Was bringen Fussfesseln wirklich?
Fünf Jahre nach Einführung der elektronischen Überwachung zieht der Bundesrat Bilanz – und die fällt erstaunlich positiv aus.
Was ist Electronic Monitoring überhaupt?
Seit dem 1. Januar 2018 dürfen bestimmte Straftäter:innen ihre Strafe nicht im Gefängnis, sondern mit einer elektronischen Fussfessel verbüssen.
Voraussetzungen:
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Keine Fluchtgefahr
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Keine Gefahr weiterer Straftaten
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Enge Überwachung via GPS
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Stabile soziale Einbindung
Ziel: Wiedereingliederung statt Isolation.
5 Jahre Fussfessel – und es funktioniert
Am 20. August 2025 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht zur Anwendung von Electronic Monitoring.
Das Fazit:
Die Fussfessel hat sich in der Praxis bewährt.
Laut news.admin.ch zeigt der Bericht:
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Mehrere Kantone setzen das Modell zunehmend ein
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Es hilft, Gefängnisse zu entlasten
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Es erleichtert die Rückkehr in die Gesellschaft
So sieht der Einsatz in der Schweiz aus
Der Bericht zeigt klare Trends:
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In städtischen Kantonen wird die Fussfessel häufiger eingesetzt
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Kantone, die beim Pilotprojekt vor 2018 mitgemacht haben, nutzen sie ebenfalls öfter
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Die Umsetzung im Vollzug ist weitgehend einheitlich
Die Unterschiede liegen eher in der politischen Akzeptanz als in der praktischen Durchführung.
Was bringt das der Gesellschaft?
Vorteile auf einen Blick:
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Täter:innen bleiben im gewohnten Umfeld
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Weniger Rückfallrisiko dank sozialer Stabilität
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Kostengünstiger als klassische Haft
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Entlastung der überfüllten Gefängnisse
Electronic Monitoring ist kein Freifahrtschein, sondern ein durchdachtes Instrument für bessere Integration.
Keine Änderungen bei Einsatzdauer geplant
Im Rahmen des Postulatsberichts prüfte der Bundesrat auch:
Sollten Mindest- oder Maximaldauer angepasst werden?
Antwort:
Nein. Die Mehrheit der Kantone sieht keinen Änderungsbedarf – auch wegen eines neuen Bundesgerichtsurteils.
Was ist nicht Teil des Berichts?
Nicht enthalten:
Die elektronische Überwachung bei häuslicher oder sexueller Gewalt.
Dort laufen aktuell Pilotprojekte in mehreren Kantonen.
Zuständig für Informationen: KKJPD (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektor:innen).
Fussfessel ist mehr als Symbolpolitik
Nach fünf Jahren ist klar:
Die Fussfessel ist kein Experiment mehr – sie ist ein fester Bestandteil des Schweizer Strafvollzugs.
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