Elektronische Fussfesseln: Was die Schweiz nach 5 Jahren sagt

Was bringen Fussfesseln wirklich?

Fünf Jahre nach Einführung der elektronischen Überwachung zieht der Bundesrat Bilanz – und die fällt erstaunlich positiv aus.

Was ist Electronic Monitoring überhaupt?

Seit dem 1. Januar 2018 dürfen bestimmte Straftäter:innen ihre Strafe nicht im Gefängnis, sondern mit einer elektronischen Fussfessel verbüssen.

Voraussetzungen:

  • Keine Fluchtgefahr

  • Keine Gefahr weiterer Straftaten

  • Enge Überwachung via GPS

  • Stabile soziale Einbindung

Ziel: Wiedereingliederung statt Isolation.

5 Jahre Fussfessel – und es funktioniert

Am 20. August 2025 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht zur Anwendung von Electronic Monitoring.
Das Fazit:
Die Fussfessel hat sich in der Praxis bewährt.

Laut news.admin.ch zeigt der Bericht:

  • Mehrere Kantone setzen das Modell zunehmend ein

  • Es hilft, Gefängnisse zu entlasten

  • Es erleichtert die Rückkehr in die Gesellschaft

So sieht der Einsatz in der Schweiz aus

Der Bericht zeigt klare Trends:

  • In städtischen Kantonen wird die Fussfessel häufiger eingesetzt

  • Kantone, die beim Pilotprojekt vor 2018 mitgemacht haben, nutzen sie ebenfalls öfter

  • Die Umsetzung im Vollzug ist weitgehend einheitlich

Die Unterschiede liegen eher in der politischen Akzeptanz als in der praktischen Durchführung.

Was bringt das der Gesellschaft?

Vorteile auf einen Blick:

  • Täter:innen bleiben im gewohnten Umfeld

  • Weniger Rückfallrisiko dank sozialer Stabilität

  • Kostengünstiger als klassische Haft

  • Entlastung der überfüllten Gefängnisse

Electronic Monitoring ist kein Freifahrtschein, sondern ein durchdachtes Instrument für bessere Integration.

Keine Änderungen bei Einsatzdauer geplant

Im Rahmen des Postulatsberichts prüfte der Bundesrat auch:
Sollten Mindest- oder Maximaldauer angepasst werden?

Antwort:
Nein. Die Mehrheit der Kantone sieht keinen Änderungsbedarf – auch wegen eines neuen Bundesgerichtsurteils.

Was ist nicht Teil des Berichts?

Nicht enthalten:
Die elektronische Überwachung bei häuslicher oder sexueller Gewalt.

Dort laufen aktuell Pilotprojekte in mehreren Kantonen.
Zuständig für Informationen: KKJPD (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektor:innen).

Fussfessel ist mehr als Symbolpolitik

Nach fünf Jahren ist klar:
Die Fussfessel ist kein Experiment mehr – sie ist ein fester Bestandteil des Schweizer Strafvollzugs.

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