Bundesrat lehnt Initiative zur Abschaffung der Rentenplafonierung ab

Keine Mehrbelastung der AHV – Regierung spricht sich gegen Reform aus

Der Bundesrat hat am 7. März 2025 die Botschaft zur Volksinitiative „Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!“ verabschiedet. Die Initiative fordert die Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie in der Invalidenversicherung (IV). Der Bundesrat lehnt die Initiative jedoch ohne Gegenvorschlag ab, da sie die AHV mit bis zu 4,1 Milliarden Franken jährlich zusätzlich belasten würde.

Initiative fordert höhere Renten für Ehepaare

Die am 27. März 2024 von der Partei „Die Mitte“ eingereichte Initiative verlangt, dass die aktuelle Rentenplafonierung von 150 % der Maximalrente für Ehepaare aufgehoben wird. Dadurch würden viele verheiratete Paare höhere AHV- und IV-Renten erhalten. Derzeit beträgt die maximale AHV-Rente für Ehepaare 3780 Franken, selbst wenn beide Partner während ihres Berufslebens die volle AHV-Beitragsdauer erreicht haben.

Ein weiteres Ziel der Initiative ist die Aufhebung der Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartnerinnen und -partner, falls die gesetzliche Umsetzung nicht innerhalb von drei Jahren nach einer Annahme erfolgt. Derzeit müssen verheiratete Nichterwerbstätige keine Beiträge einzahlen, wenn der erwerbstätige Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbeitrag leistet.

Bundesrat sieht keine Notwendigkeit für Reform

Der Bundesrat lehnt die Initiative entschieden ab und begründet dies mit folgenden Punkten:

  • Ehepaare sind bereits gut abgesichert: Sie profitieren von Vorteilen, die Konkubinatspaaren nicht zustehen, darunter der Verwitwetenzuschlag sowie die Einkommenssplitting-Regelung bei Scheidung oder Rentenberechtigung beider Partner.
  • Erhebliche Mehrkosten für die AHV: Eine Annahme der Initiative würde die jährlichen AHV-Ausgaben bis 2035 um 4,1 Milliarden Franken erhöhen.
  • Keine Finanzierungsstrategie: Die Initiative bietet keine Lösung, um diese zusätzlichen Kosten zu decken.
  • Mögliche Steuererhöhungen: Um die Ausgaben zu finanzieren, müssten die Lohnbeiträge um 0,6 Prozentpunkte oder die Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte angehoben werden.
  • Keine Verbesserungen für sozial schwache Gruppen: Alleinstehende, Verwitwete oder Geschiedene würden keine höheren Renten erhalten, obwohl sie besonders von Altersarmut betroffen sind.

Parlament soll Initiative ablehnen

Die Regierung sieht in der Initiative eine finanzielle Gefahr für die AHV, die bereits mit den Kosten für die 13. Altersrente sowie den Herausforderungen des demografischen Wandels konfrontiert ist. Aus diesem Grund empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, die Initiative abzulehnen.

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