Waldbrandgefahr im Wallis VS steigt – Feuerverbot in mehreren Gemeinden

Trotz Regenfällen wächst die Waldbrandgefahr im Wallis VS rapide. Besonders die Rhoneebene zwischen Sitten VS und Brig VS ist betroffen. Behörden appellieren zur Vorsicht – besonders mit Blick auf den 1. August.

Zunehmende Trockenheit in Rhonetal und Seitentälern

Nach einer kurzen Phase mit vereinzelten Gewittern hat sich die Lage in grossen Teilen des Kantons Wallis VS erneut verschärft: ab Mitte Woche dominieren hochsommerliche Temperaturen, starke Winde und weitgehend ausbleibende Niederschläge. Diese Kombination führt insbesondere in der Rhoneebene zwischen Sitten VS und Siders VS, aber auch im Oberwallis VS, zu einer akuten Trockenheit von Boden und Vegetation.

Waldbrandgefahr: Stufe 4 von 5 in mehreren Regionen

Aktuell gilt in folgenden Gebieten grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4):

  • Rhonetal zwischen Sitten VS und Brig VS

  • Saastal (u. a. Saas-Fee VS)

  • Nikolaital (u. a. Zermatt VS)

Dort waren die Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen äusserst gering. Im übrigen Kantonsgebiet herrscht je nach Region erhebliche (Stufe 3) oder mässige Gefahr (Stufe 2).

Feuerverbot in Gemeinden – strikte Einhaltung gefordert

Mehrere Gemeinden im Wallis VS haben aufgrund der kritischen Lage lokale Feuerverbote erlassen. Besonders im Hinblick auf die 1.-August-Feierlichkeiten appelliert der Kanton Wallis VS eindringlich an die Bevölkerung, diese Verbote unbedingt zu respektieren. Es gilt:

  • Keine Feuer im Wald oder in Waldesnähe bei Stufe 4 oder 5

  • Kein Entzünden von Feuerwerkskörpern ausserhalb bewilligter Plätze

  • Striktes Verbot von weggeworfenen Zigaretten oder Streichhölzern

Zuwiderhandlungen werden geahndet, heisst es aus dem kantonalen Sicherheitsdepartement.

Behörden beobachten Lage – Anpassungen möglich

Die zuständigen kantonalen Fachstellen beobachten die Situation laufend. Sollte sich die Trockenheit weiter verschärfen, sind weitere Massnahmen bis hin zu einem flächendeckenden Feuerverbot möglich.

Für den Ernstfall rufen die Behörden zur Beachtung des bekannten Ablaufs auf:
Alarmieren (118) – Retten – Löschen.

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