In mehreren Kantonen der Schweiz wird diskutiert, Liebesbeziehungen zwischen Asylsuchenden und Betreuenden zu verbieten. Der Grund: Abhängigkeiten, Machtverhältnisse – und der Schutz der Schwächeren.
In sozialen Einrichtungen – etwa Asylzentren oder betreuten Wohngruppen – ist das Verhältnis zwischen Angestellten und Asylsuchenden oft durch klare Abhängigkeiten geprägt. Die Betreuenden übernehmen Aufgaben wie Beratung, Unterkunftsverwaltung oder psychologische Unterstützung.
Solche Machtverhältnisse können zu problematischen Situationen führen, insbesondere wenn private oder intime Beziehungen entstehen. Deshalb prüfen verschiedene Kantone Regelungen, wie sie etwa auch in der Behindertenhilfe oder Psychiatrie existieren.
Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften zeigen sich gespalten: Während einige den Schutzgedanken betonen, sehen andere einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre.
Ein interner Bericht des SEM (Staatssekretariat für Migration) deutet darauf hin, dass es in den letzten Jahren mehrere dokumentierte Fälle von „unangemessenen Beziehungen“ gab – mit teils gravierenden Folgen für den Aufenthalt der Betroffenen.
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