Verbotene Liebe: Warum Beziehungen zwischen Geflüchteten und Betreuenden verboten werden sollen

In mehreren Kantonen der Schweiz wird diskutiert, Liebesbeziehungen zwischen Asylsuchenden und Betreuenden zu verbieten. Der Grund: Abhängigkeiten, Machtverhältnisse – und der Schutz der Schwächeren.

Was wie ein privates Thema klingt, hat in der Asylpolitik weitreichende Folgen: Immer mehr Schweizer Kantone prüfen, Liebesbeziehungen zwischen Geflüchteten und Betreuenden rechtlich zu untersagen. Der Vorstoss sorgt für Diskussionen – zwischen Schutz, Ethik und Eingriff ins Privatleben.

In sozialen Einrichtungen – etwa Asylzentren oder betreuten Wohngruppen – ist das Verhältnis zwischen Angestellten und Asylsuchenden oft durch klare Abhängigkeiten geprägt. Die Betreuenden übernehmen Aufgaben wie Beratung, Unterkunftsverwaltung oder psychologische Unterstützung.

Solche Machtverhältnisse können zu problematischen Situationen führen, insbesondere wenn private oder intime Beziehungen entstehen. Deshalb prüfen verschiedene Kantone Regelungen, wie sie etwa auch in der Behindertenhilfe oder Psychiatrie existieren.

Im Kanton Zürich hat das Migrationsamt bereits eine interne Weisung erlassen, die Liebesbeziehungen zwischen Betreuenden und Geflüchteten untersagt. Auch in Bern, Luzern und Waadt wird über vergleichbare Massnahmen diskutiert. Ziel ist es, potenzielle Ausnutzung zu verhindern – sowohl seitens des Betreuungspersonals als auch der betreuten Person.

Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften zeigen sich gespalten: Während einige den Schutzgedanken betonen, sehen andere einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre.

Die UNO-Flüchtlingsorganisation UNHCR empfiehlt bereits seit Jahren, klare Verhaltensrichtlinien für Personal im Asylwesen einzuführen. In Deutschland und Österreich gibt es solche Vorgaben seit Längerem – etwa in Form von Ethikkodizes oder verpflichtenden Schulungen.

Ein interner Bericht des SEM (Staatssekretariat für Migration) deutet darauf hin, dass es in den letzten Jahren mehrere dokumentierte Fälle von „unangemessenen Beziehungen“ gab – mit teils gravierenden Folgen für den Aufenthalt der Betroffenen.

Die Debatte um Beziehungen zwischen Geflüchteten und Betreuenden ist komplex: Es geht um Schutz, Macht und Grenzen – aber auch um Vertrauen und Privatsphäre. Ein pauschales Verbot wird nicht alle Probleme lösen. Doch klare Richtlinien könnten helfen, Missbrauch vorzubeugen und professionelle Standards zu wahren.

Diskutieren Sie mit, teilen Sie Ihre Meinung – und fördern Sie eine faire und sichere Betreuungskultur.

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