Schaffhausen: Tatverdächtige Person im Sarco-Verfahren verstorben

Eine der beschuldigten Personen im Verfahren um die umstrittene Suizidkapsel Sarco ist verstorben. Die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft Schaffhausen hatten die Ermittlungen im Herbst 2024 aufgenommen.

Am 23. September 2024 eröffnete die Staatsanwaltschaft mehrere Verfahren wegen Verleitung und Beihilfe zum Suizid (Art. 115 StGB). Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit dem Einsatz der 3D-gedruckten Suizidkapsel „Sarco“, deren Einsatz in der Schweiz juristisch umstritten ist.

Die Kantonspolizei Schaffhausen führte die ersten Zwangsmassnahmen durch und nahm eine tatverdächtige Person in Untersuchungshaft. Diese wurde am 2. Dezember 2024 wieder auf freien Fuss gesetzt. Mittlerweile ist die betreffende Person verstorben.

Die nun verstorbene Beschuldigte war seit Dezember 2024 nicht mehr in Haft. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen sie formell eingestellt. Den Hinterbliebenen wurde öffentlich Beileid ausgesprochen.

Das Obduktionsgutachten liegt inzwischen vor und wurde durch das Institut für Rechtsmedizin Zürich (IRMZ) erstellt. Es ist Bestandteil der laufenden juristischen Prüfung.

Unabhängig vom Todesfall wird das Strafverfahren gegen weitere beschuldigte Personen fortgeführt. Laut Staatsanwaltschaft gestaltet sich die Untersuchung als aufwändig und komplex, da neuartige Sterbehilfetechnologien involviert sind.

Die Suizidkapsel „Sarco“ kann – laut Hersteller – autonom und ohne medizinisches Personal betrieben werden. Die Schweizer Gesetzgebung erlaubt den assistierten Suizid nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sobald jedoch eine Verleitung oder eigennützige Beihilfe vorliegt, kann ein Strafverfahren nach Art. 115 StGB folgen.

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