Wie oft zur Motorfahrzeugkontrolle? Die MFK-Intervalle in der Schweiz sind einheitlich geregelt – mit kantonalen Unterschieden
Die Motorfahrzeugkontrolle (MFK), auch Fahrzeugprüfung genannt, ist für alle Fahrzeughalter in der Schweiz Pflicht. Sie soll sicherstellen, dass Fahrzeuge verkehrstauglich sind und die Umwelt nicht übermässig belasten. Die Intervalle, in denen ein Auto zur Kontrolle muss, sind auf nationaler Ebene geregelt – die Umsetzung und Einladung erfolgt aber durch die Kantone. Was gilt wo und für wen?
Die gesetzliche Grundlage für die MFK bildet das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sowie die Verkehrsprüfungsverordnung (VPV). Ziel der Kontrollen ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten und Emissionen gering zu halten. Während die Vorschriften in der gesamten Schweiz gelten, können sich Details in der Handhabung von Kanton zu Kanton unterscheiden – etwa bei der Einladung zur Prüfung oder bei der Art der Durchführung.
Intervalle nach Fahrzeugtyp und Alter: Für Personenwagen gilt in der Regel folgendes Schema:
- Erste MFK: 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung
- Zweite MFK: 3 Jahre nach der ersten Prüfung
- Danach: alle 2 Jahre
Für Nutzfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile oder Oldtimer können andere Intervalle gelten. Auch saisonal eingelöste Fahrzeuge oder solche mit besonderer Nutzung (z. B. Fahrschulwagen) werden unter Umständen häufiger kontrolliert.
Kantonale Unterschiede: Während das Kontrollschema national einheitlich ist, regeln die Kantone die Durchführung selbst. Unterschiede gibt es etwa bei:
- Einladungsmodus (per Post, online oder telefonisch)
- Prüfstandorte und Terminvergabe
- Möglichkeit der freiwilligen Vorführung
- Handhabung bei Wiedererwägung oder Einsprache
Einige Kantone bieten auch Online-Dienste zur Terminvereinbarung oder zur Einsicht in Fahrzeugdaten.
Wissenswertes und Tipps:
- Wer zur MFK eingeladen wird, sollte sein Fahrzeug vorher einem Check unterziehen – insbesondere Bremsen, Licht, Reifen und Flüssigkeitsstände.
- Wird die MFK verpasst oder verweigert, kann dies zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.
- Bei einem Fahrzeugwechsel kann die nächste Prüfung vom Kanton des neuen Halters abweichen.
Die MFK ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheit in der Schweiz – und trotz kantonaler Unterschiede gut organisiert. Wer sich rechtzeitig vorbereitet und die Intervalle kennt, vermeidet unangenehme Überraschungen. Achten Sie auf die Einladung Ihres Strassenverkehrsamtes – oder fragen Sie proaktiv nach, wenn Sie unsicher sind.
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