Jugendliche zwischen 11 und 13 Jahren flüchten nach tödlichem Unfall – keine Strafmündigkeit, aber mögliche Massnahmen
In Mailand hat sich am Montag, 11. August 2025, ein tragischer Verkehrsunfall ereignet: Vier Kinder im Alter von nur 11 bis 13 Jahren fuhren mit einem gestohlenen Auto durch das Quartier Gratosoglio und erfassten dabei eine 71-jährige Fussgängerin tödlich.
Unfall im Süden Mailands
Gegen Mittag war Cecilia De Astis auf der Via Saponaro zu Fuss unterwegs, als das gestohlene Fahrzeug sie erfasste. Die Frau erlag noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen.
Zeugen berichteten, dass nach dem Aufprall mehrere Kinder aus dem Auto flüchteten. Mindestens zwei von ihnen rannten direkt in ein nahegelegenes Roma-Lager.
Festnahme im Roma-Camp
Kurz darauf spürte die Lokalpolizei alle vier mutmasslichen Insassen in einem Roma-Camp an der Via Salvanesco auf – am Stadtrand von Mailand berichtet Ansa.it
Die Minderjährigen – zwei Brüder, eine elfjährige Schwester und ein weiterer Junge – hatten keine Ausweispapiere bei sich.
Rechtliche Lage und mögliche Konsequenzen
Da alle Beteiligten unter 14 Jahre alt sind, gelten sie in Italien als nicht strafmündig. Die Jugendstaatsanwaltschaft unter der Leitung von Luca Villa prüft nun andere rechtliche Schritte.
Zur Verfügung stehen unter anderem zivilrechtliche Massnahmen wie die Entziehung des Sorgerechts, falls die Eltern als erziehungsungeeignet eingestuft werden. Möglich sind auch schutzrechtliche Massnahmen, etwa die Unterbringung in einer betreuten Einrichtung, wenn die Jugendlichen als sozial gefährlich eingestuft werden.
Der Fall sorgt in Italien für Diskussionen über Jugendkriminalität und den Umgang mit strafunmündigen Minderjährigen. Die Ermittlungen zu den Hintergründen laufen.
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