Fünf Tiere mit manipulierten Pässen aus Russland gestoppt – Anzeige gegen Reisenden
Bei einer gemeinsamen Kontrolle von Schweizer und deutschen Behörden wurde am 13. März 2025 im ICE von Berlin nach Interlaken ein Reisender mit fünf Haustieren gestoppt. Der Verdacht: gefälschte Heimtierpässe. Die Behörden bestätigten die Fälschung – die Tiere wurden in Quarantäne gebracht, der Mann angezeigt. Der Fall zeigt die Bedeutung grenznaher Sicherheitskontrollen.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) übernimmt an der Schweizer Grenze umfassende Kontrollaufgaben – darunter auch in nichtzollrechtlichen Bereichen wie dem Artenschutz oder dem Tierseuchenschutz. In Zusammenarbeit mit der deutschen Bundespolizei führt das BAZG sogenannte Gemeinsame operative Dienstgruppen (GoD), die grenzüberschreitende Kriminalität bekämpfen.
Bei der Einreise von Tieren gelten in der Schweiz strenge Vorschriften: Insbesondere bei Herkunft aus Tollwut-Risikogebieten wie Russland ist der Nachweis eines gültigen Heimtierausweises mit vollständiger Impfdokumentation Pflicht. Manipulierte Dokumente stellen nicht nur eine Urkundenfälschung dar, sondern gefährden auch die öffentliche Gesundheit.
Am 13. März 2025 kontrollierte eine GoD-Patrouille kurz vor Basel im ICE von Berlin einen Mann, der fünf Heimtiere mit sich führte. Bei den Pässen der Tiere – zwei Russian Toy-Hunde sowie je eine Burmese-, Siberian- und Maine Coon-Katze – traten Unregelmässigkeiten auf. Die Tiere waren online in Russland bestellt worden und sollten neuen Besitzern in der Schweiz übergeben werden.
In Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Kantons Basel-Stadt stellte sich heraus: Die Heimtierpässe waren gefälscht. Aufgrund der Herkunft aus einem Tollwut-Risikoland und der fehlenden gültigen Impfnachweise wurde die Einreise der Tiere untersagt. Die Tiere wurden unter Aufsicht des Veterinäramts in Quarantäne gebracht und später in ihr Herkunftsland zurückgewiesen. Der Reisende wurde angezeigt.
Der Fall steht exemplarisch für eine wachsende Herausforderung: Der illegale Handel mit Heimtieren über Online-Plattformen nimmt zu. Dabei werden häufig gefälschte Dokumente verwendet, um Importbeschränkungen zu umgehen. Laut BAZG verstösst dies nicht nur gegen Tierschutz- und Gesundheitsvorschriften, sondern stellt auch ein Risiko für den Seuchenschutz dar.
Das BAZG kontrolliert Personen, Waren und Transportmittel lage- und risikoabhängig. Besonders im Personenverkehr achtet die Behörde verstärkt auf Dokumente und Einfuhrvorschriften – etwa bei Tieren, Arzneien oder geschützten Arten.
Tiere mit gefälschten Pässen gefährden nicht nur andere Tiere, sondern auch Menschen. Tollwut ist eine lebensgefährliche Erkrankung. Durch Quarantänemassnahmen und Rückweisung schützt das Veterinäramt nicht nur die Gesundheit, sondern auch das Vertrauen in die Einreise- und Tiergesundheitskontrolle.
Der Vorfall bei Basel zeigt, wie wichtig grenznahe Kontrollen und die Zusammenarbeit zwischen Zoll, Polizei und Veterinärämtern sind. Der Schutz vor Tierseuchen und Dokumentenfälschung bleibt ein zentraler Teil der Sicherheitsaufgaben des BAZG. Wer Tiere importieren möchte, sollte sich unbedingt an die offiziellen Vorgaben halten.

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