Führerschein mit 17: Was bringt die Reform – und wo gibt es Probleme?

Bern – April 2025. Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Jugendliche in der Schweiz bereits ab dem 17. Geburtstag den Lernfahrausweis der Kategorie B beantragen. Die Reform verfolgt das Ziel, die Verkehrssicherheit zu verbessern, indem junge Fahrerinnen und Fahrer länger Fahrpraxis unter Aufsicht sammeln. Die Regelung bringt Chancen, sorgt aber auch für Diskussionen.

 Was bringt die Reform?
  • Früher Start: Der Lernfahrausweis kann ab dem 17. Geburtstag beantragt werden.
  • Einjährige Lernphase: Wer vor dem 20. Geburtstag ein Gesuch stellt, muss mindestens 12 Monate Übungszeit absolvieren, bevor die praktische Fahrprüfung abgelegt werden darf.
  • Begleitfahrten: Fahrten sind nur in Begleitung einer mindestens 23-jährigen Person erlaubt, die den definitiven Führerausweis seit mindestens drei Jahren besitzt.
  • Mehr Sicherheit: Ziel ist es, mit mehr Fahrpraxis Unfälle bei Fahranfängern zu reduzieren.
 Wo gibt es Probleme?
  • Kostenfaktor: Die längere Ausbildungszeit kann zu höheren Gesamtkosten führen.
  • Fahrschulen unter Druck: Viele Jugendliche nehmen weniger professionelle Fahrstunden und fahren hauptsächlich privat.
  • Keine Auslandsgültigkeit: Der schweizerische Lernfahrausweis gilt nicht im Ausland, was die Mobilität einschränkt.
Ausblick

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) will die Auswirkungen der Regelung nach drei Jahren evaluieren. Ziel ist es, die Effektivität der Massnahme wissenschaftlich zu belegen und gegebenenfalls anzupassen.

Verpasse keine News mehr! Aktiviere unseren kostenlosen Whatsapp-Kanal

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Artikel

Exit mobile version